Ausschlussliste
des Kulturraumes Vogtland-Zwickau vom 14. Dezember 2017
Durch den Kulturraum Vogtland-Zwickau werden insbesondere keine Zuwendungen gewährt für
- Nebenamtlich geleitete Bibliotheken
- Orts- und Vereinsjubiläen, Festumzüge, Burgen- und Schlossfeste sowie Park-, Volks-, Heimat-, Schützen-, Schul-, Stadt-, Straßen- und Gewerbefeste, Veranstaltungen mit Marktcharakter, Walpurgisveranstaltungen, Kinderfeste, Faschingsveranstaltungen sowie gesellige Tanz- und Musikveranstaltungen u. ä.
- Ganztagsangebote von bzw. in Bildungseinrichtungen
- Archive, Tierparks und Tiergärten sowie Parks und Gärten, institutionelle Förderung von Sternwarten und Planetarien
- Schlösser und Burgen (i.S.v. Baudenkmälern) sowie Belange der Denkmalpflege und der allgemeinen Wohlfahrtspflege
- Heimatstuben und Heimatmuseen sowie Ausstellungen mit ausschließlich lokalem Bezug
- Multifunktionale Veranstaltungshallen
- Einrichtungen, die der Gewinnerzielung dienen sowie kommerziell ausgerichtete bzw. gewinnorientierte Veranstaltungen
- Benefizveranstaltungen
- Erstellung und Publikation von Chroniken (z.B. für Orte, Vereine…) und die Erarbeitung von Manuskripten
- Werkverzeichnisse
- Orgelvespern und Gottesdienste, Krippenspiele
- Honorare sowie Fahrten regionaler Einzelkünstler und Gruppen (Chöre, Ensembles usw.), die für die Teilnahme an Festivals, Ausscheiden, Leistungsvergleichen u. ä. außerhalb des Kulturraumgebietes entstehen
- Kauf und Herstellung von Trachten bzw. Uniformen
- Stipendien jeglicher Art
- Agenturen als Antragsteller
- Projekte, deren Inhalt nicht von kulturell-künstlerischen Aspekten bestimmt wird sowie Projekte, deren inhaltliche Ausrichtung durch Kinder- und Jugendarbeit und Sozialarbeit dominiert wird oder aus den Bereichen Sport und Tourismus
- Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb bei Betrieben gewerblicher Art
- Gutachten, Studien und Konzeptionen für die Betreibung oder den Um-/Ausbau von Einrichtungen